Obligatorische Übung

DatumUhrzeitDetailsOrt
Samstag12. April 202510:00 – 12:00Obligatorisches SchiessenSchützenhaus Hausen AG
Samstag09. August 20259:00 – 12:00Obligatorisches SchiessenSchützenhaus Hausen AG

Achtung: Standblattausgabe bis jeweils 30 min vor Schiessende.


Programm

ScheibeSchüsseFeuerart
A55 SchüsseEinzelfeuer
B45 SchüsseEinzelfeuer
B41×2 SchüsseSchnellfeuer
B41×3 SchüsseSchnellfeuer
B41×5 SchüsseSchnellfeuer

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

  • mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
  • höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Wichtige Informationen

https://www.armee.ch/de/militaerdienst-schiesswesen

Schiesspflichtige bringen mit:

  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
  • Dienstbüchlein
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
  • Amtlicher Ausweis
  • Persönliche Dienstwaffe mit Magazin und Putzzeug
  • Persönlicher Gehörschutz

Bereite dich bestens vor mit diesem Video:

Waffe ins Eigentum übernehmen
Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie:
– AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren vier Bundesübungen absolviert haben und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.
– Mit einer Pistole ausgerüstete AdA können diese ohne Schiessnachweis ins Eigentum übernehmen.