Datum | Uhrzeit | Details | Ort | |
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Samstag | 12. April 2025 | 10:00 – 12:00 | Obligatorisches Schiessen | Schützenhaus Hausen AG |
Samstag | 09. August 2025 | 9:00 – 12:00 | Obligatorisches Schiessen | Schützenhaus Hausen AG |
Achtung: Standblattausgabe bis jeweils 30 min vor Schiessende.
Programm
Scheibe | Schüsse | Feuerart |
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A5 | 5 Schüsse | Einzelfeuer |
B4 | 5 Schüsse | Einzelfeuer |
B4 | 1×2 Schüsse | Schnellfeuer |
B4 | 1×3 Schüsse | Schnellfeuer |
B4 | 1×5 Schüsse | Schnellfeuer |
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
- mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
- höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Wichtige Informationen
https://www.armee.ch/de/militaerdienst-schiesswesen
Schiesspflichtige bringen mit:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Magazin und Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
Bereite dich bestens vor mit diesem Video:
Waffe ins Eigentum übernehmen
Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie:
– AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren vier Bundesübungen absolviert haben und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.
– Mit einer Pistole ausgerüstete AdA können diese ohne Schiessnachweis ins Eigentum übernehmen.